Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Beywohnen
Beywohnen , verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, bey oder neben etwas wohnen. 1. * Eigentlich, in welcher im Hochdeutschen veralteten Bedeutung ehedem auch das Hauptwort ein Beywohner für Anwohner üblich war. 2. Figürlich. 1) Den Beyschlaf vollbringen, in edlen und anständigen Ausdrücken. Einer Person ehelich beywohnen; im mittlern Lateine habitare und cohabitare. 2) Mit bestimmter Absicht bey etwas gegenwärtig seyn; größten Theils nur von höhern Personen, von denen man mit Achtung spricht. Einer Schlacht, einem Spiele, einem Leichenbegängnisse, einer Rathsversammlung beywo…