Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Beylaufig
Beylaufig , adj. et adv. welches aber in der Gestalt eines Adverbii am üblichsten ist. 1) Als oder in Gestalt einer Nebensache. Dieß habe ich nur beyläufig melden wollen. Beyläufig soll auch dieß beygebracht werden, nebenbey, als eine Nebensache. Zuweilen besonders im Oberdeutschen, auch als ein Adjectiv. Eine beyläufige Lesung eines Buches, ein Lesen, welches nur bey Gelegenheit, als eine Nebensache geschiehet. Das sind meine beyläufigen Gedanken, die mir bey dieser Gelegenheit beygefallen sind. 2) Ungefähr. Vor beyläufig zwanzig Jahren. Es waren beyläufig tausend Mann. Doch in beyden Bedeutu…