Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Beygehen
Beygehen , verb. irreg. neutr. (S. Adelung Gehen ,) welches das Hülfswort seyn erfordert. 1) Zugleich mit gehen, nebenher gehen; doch nur in der figürlichen Bedeutung, für beygefügt seyn, und auch hier nur in den Kanzelleyen und in dem Participio der gegenwärtigen Zeit. Aus beygehendem Schreiben wird zu ersehen seyn. 2) In die Gedanken kommen, einfallen, mit dem Zeitworte lassen. Ich konnte mir unmöglich beygehen lassen, daß er es sollte gethan haben. In dieser Bedeutung ist es zugleich ein etwas glimpflicherer Ausdruck für das härtere sich unterstehen. Wenn sich jemand sollte beygehen lassen,…