Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
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- ›etw. (mit Gründen, mit Überlieferungszeugnissen, mit dem Augenschein) beweisen, als wahr nachweisen, erweisen‹.
- ›etw. rechtsförmlich beweisen‹; offen zu 3.
- ›etw. bestätigen, bekräftigen, bewahrheiten, beglaubigen; jn. in einer Funktion bestätigen, approbieren‹.
- ›etw. behaupten, sagen, lehren; etw. vorhersagen, prophezeien‹.
- ›jn. e. S. überführen‹.
- ›jn. prüfen, einer Bewährungsleistung unterziehen‹.
- ›etw. (z. B. ein Meisterlied) zur Prüfung vortragen‹.
- ›etw. (einen Gegenstand, einen Sachverhalt) auf etw. (z. B. seine Echtheit, Funktion, Normentsprechung) prüfen‹.
- ›etw. zeigen, offenlegen, veranschaulichen; etw. realisieren‹.