Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
BEWEISKRÄFTIG adj.
BEWEISKRÄFTIG adj. abl. von beweiskraft f. 1 als rechtlich verwertbarer beweis geeignet: 1849 was willst du? .. eine vor zeugen .. abzugebende beweiskräftige erklärung, wo sie waren .. am siebenten september abends Nestroy 7,90 B./R. 1917 ebensowenig werden sie je ein beweiskräftiges dokument finden, aus dem hervorgeht, daß der mord von Serajewo planmäßig im einvernehmen mit Serbiens oder Rußlands regierung verübt wurde Fernau durch 7. 1996 gebührenzähler .. sind letztlich nicht beweiskräftig vor gericht berl. ztg. (3.1.)2 f . 2004 viele aussagen von zeugen .. hatten sich als wenig beweiskräft…