Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
BEVORMUNDUNG f
DWB2 BEVORMUNDUNG f . DWB2 abl. von DWB2 bevormunden vb. plur. ungebräuchlich. DWB2 DWB2 1 ausübung der tätigkeit eines rechtsvertreters, vormunds. rechtlich; selten: 1655 do eine witwe verstürbe, und unmündige kinder nach ihr hinterliesse, sol es mit denen in ihrem testament benanten vormünden .. mit bevormündigung ihrer kinder, wie vor gemeldet, gehalten werden in: Schneider chr. 568. 1701 kan einer auch zu annehmung solches amts (vormund, pfleger) gezwungen werden, .. weil .. die ursache, die sich bey bevormundung der pupillen findet, auch hier statt hat Titius probe 771. ⟨1782⟩ auch bleibe…