Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)
besitzthum n.
besitzthum , n. dasselbe. Kants rechtslehre (1798) s. 179; das leben, dieses liebste und kostbarste aller besitzthümer. Engels schr. 3, 4 ; verfügungen, die er wegen seiner besitzthümer getroffen hatte. Wieland 8, 321 ; wenn der mann sich mit äuszern verhältnissen quält, wenn er die besitzthümer herbei schaffen und erhalten musz. Göthe 19, 55 ; dasz die besitzthümer beinah nirgends mehr recht sicher sind. 20, 235; zuletzt sahen die kaiser in einer starken geistlichkeit das mittel ihre groszen im zaum zu halten, und theilten ihr freigebig besitzthümer, regierungsrechte zu. Ranke reform. 1, 42 .