Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Besitzdiener M.
Besitzdiener, M. ›wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen (den Besitzer) in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen Verhältnis ausübt vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des anderen Folge zu leisten hat (z.B. Arbeiter)‹, 19. Jh.?, s. Besitz, Diener