Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
beschlagnahmen
beschlagnahmen
Beschlagnahme f. ‘Wegnahme, Entzug von Amts wegen’ (Anfang 19. Jh., Beschlagnehmung 18. Jh.), eine substantivische Zusammenbildung aus der Wendung etw. in Beschlag nehmen ‘sich aneignen’ (s. Beschlag). Davon wiederum abgeleitet semantisch entsprechendes beschlagnahmen Vb. ‘von Amts wegen einziehen, konfiszieren’ (19. Jh.). Vgl. mnd. beslān im Sinne von ‘in Benutzung nehmen, mit Beschlag belegen’.