Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten , Krankheitsformen, die ausschließlich oder vorwiegend durch die besondere Art der Beschäftigung (den Beruf) erzeugt werden. Vielfach werden als B. auch Störungen bezeichnet, zu denen die Eigentümlichkeiten der Berufsart günstige Vorbedingungen schaffen, und die daher in dem betreffenden Berufszweig besonders häufig sind. Vgl. Gewerbekrankheiten. Daß die Eigentümlichkeiten vieler Berufsarten auf den Gesundheitszustand und die Lebensdauer ihrer Vertreter einen tiefgehenden Einfluß ausüben, zeigt die Berufsstatistik. Jedoch werden bei ihren Ergebnissen noch viele Fehlerquellen,…