Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
berechen
berechen
- ›abrechnen, die Rechnung aufmachen‹.
- ›jm. etw. als Forderung berechnen, in Rechnung stellen‹.
- ›jm. rechnerisch etw. nachweisen, jm. etw. beweiskräftig vorrechnen, jn. von der Richtigkeit einer Rechnung überzeugen‹; allgemein: ›etw. (z. B. die Verwandtschaft) beweisen‹.
- ›etw. ausrechnen, berechnen; etw. rechnerisch bestimmen; etw. messen und in Recheneinheiten angeben; etw. rechnerisch auf etw. beziehen‹.
- ›etw. in die Rechnung einbeziehen, bei der Rechnung als Grundlage einer geforderten Leistung berücksichtigen‹.
- ›Rechenschaft über etw. ablegen‹.
- ›jn. zur Rechenschaft ziehen‹.
Etymologie: zu mhd.