Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Beklagter
Klage f. ‘Äußerung von Schmerz oder Trauer, Jammer, vor Gericht erhobener Anspruch’. Das im Germ. nur durch ahd. klaga (9. Jh.), mhd. klage ‘Wehgeschrei, Totenklage, Not, Leid, Gerichtsklage’, asächs. klaga, mnd. klāge, mnl. clāghe vertretene Substantiv läßt sich mit aind. gárhati ‘schmäht, beschuldigt, tadelt’, garhā ‘Tadel, Vorwurf’, pers. gila ‘Klage’ und mir. glām ‘Geschrei, Fluch’ vergleichen und auf ie. *galgh-, *glagh- ‘klagen, schelten’ zurückführen, wohl eine Erweiterung der Schallwurzel ie. *gal- ‘rufen, schreien’. Die Rechtsbedeutung von Klage geht auf den Brauch zurück, beim Bemerk…