Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
BEINHALTEN vb.
BEINHALTEN vb. ‘ etwas zum inhalt haben, enthalten, einschließen, bedeuten ’. zuerst öst. u. in d. rechtsspr. abl. zu inhalt ( 1 DWB 4,2,2118 f.): 1846 wenn .. eine handlung oder unterlassung ein verbrechen beinhalten soll jurist 412. v1885 (mit subjektwechsel:) Lindau’s .. glänzend beinhaltete (‘ausgestattete ’ ) monatsschrift in: Sanders erg.-wb. 250 b . 1920 (diese auffassung) beinhaltet eine begünstigung desselben (des übernehmers) gegenüber den pflichtteilsansprüchen der anderen erben K. Schmidt gutsübergabe 1,4. 1958 Freuds verdrängungsbegriff, der auf die zurückweisung verpönter triebre…