Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
beheben
beheben
- ›jn. / etw. in seiner Existenz oder in einem positiv gesehenen, aber gefährdeten Zustand halten, erhalten; jn. in einer Haltung unterstützen; etw. aufrechterhalten; jm. helfen, jn. (auch: Vieh) retten
- ›etw. in seinem Besitz Befindliches (unterschiedliche Bezugsgrößen) behalten, nicht hergeben, gegen drohenden Verlust halten; etw. übrig behalten‹.
- ›etw. (oft: militärisch) verteidigen, halten, behaupten‹; auch: ›etw. (die Warenprüfung) bestehen‹.
- ›sich etw. vorbehalten‹.
- ›etw. behaupten; etw. rechtsförmlich beweisen; etw. durch rechtsförmlich erbrachten Beweis behaupten; den Behaltenseid leisten‹.
- ›etw. erhalten, erwerben, gewinnen‹.
- ›(den Sieg) davontragen, (das Feld) behaupten, gewinnen‹.
- ›jn. im Kampf bestehen, sich gegen jn. behaupten‹.
- ›jn. körperlich festhalten, jn. zum Bleiben bewegen, wo halten, jn. in Gewahrsam halten; jn. psychisch an etw. / jn. binden, jn. geistig beschäftigen, jn. in bestimmter Weise erziehen; (ein Pferd) anh
- ›etw. (im Beleg: gründe) festhalten, an seinem Ort halten‹.
- ›etw. im Gedächtnis behalten, sich etw. merken‹; auch mit Tendenz zu: ›etw. bei sich behalten, nicht ausplaudern‹.
- ›etw. (eine Ordnung, eine Verpflichtung) einhalten, befolgen‹.
- ›etw. (z. B. Wasser) enthalten‹.
- ›jn. zurückhalten, von etw. abhalten‹.
- ›etw. festhalten, schriftlich fixieren; (den Namen von jm.) haben, bewahren‹.
- ›etw. erreichen, bewirken‹.
- wohl ›etw. in bestimmter Weise handhaben; etw. bewirtschaften, nutzen‹.
- ›sich ergeben, entstehen‹.
Etymologie: vgl. die Hinweise zur Etymologie, zur Morphologie, zur Semantik und zur Gliederung s. v. abheben