Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
beheben
1. ›jn. / etw. in seiner Existenz oder in einem positiv gesehenen, aber gefährdeten Zustand halten, erhalten; jn. in einer Haltung unterstützen; etw. aufrechterhalten; jm. helfen, jn. (auch: Vieh) retten; 2. ›etw. in seinem Besitz Befindliches (unterschiedliche Bezugsgrößen) behalten, nicht hergeben, gegen drohenden Verlust halten; etw. übrig behalten‹.; 3. ›etw. (oft: militärisch) verteidigen, halten, behaupten‹; auch: ›etw. (die Warenprüfung) bestehen‹.; 4. ›sich etw. vorbehalten‹.; 5. ›etw. behaupten; etw. rechtsförmlich beweisen; etw. durch rechtsförmlich erbrachten Beweis behaupten; den B…