Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
behalten
behalten
- ›jn. / etw. in seiner Existenz oder in einem positiv gesehenen, aber gefährdeten Zustand halten, erhalten; jn. / etw. vor dem Verlust der Existenz oder vor einem negativ gesehenen, drohenden Zustand b
- ›etw. innehaben, besitzen, über etw. verfügen‹; auf Personen bezogen: ›jn. beherrschen‹.
- ›etw. (z. B. Rechtsgültigkeit) bewahren, nicht verlieren‹.
- ›etw., dessen Änderung in der Möglichkeit des Handelns oder der Entwicklung läge, beibehalten‹.
- ›jn. erretten, erlösen; jn. der ewigen Seligkeit teilhaftig machen‹ (im Sinne des christlichen Erlösungsgedankens).
- ›etw. (Konkretes) aufbewahren, bis zu einem späteren Zeitpunkt oder für unabsehbare Zeit sorgsam aufheben; etw. als Depositum übernehmen und bis zur späteren Herausgabe verwahren‹; vereinzelt: ›etw. (
- ›etw. in seinem Besitz Befindliches (konkrete oder soziale Werte) behalten, festhalten, nicht hergeben, gegen drohenden Verlust halten, an etw. festhalten‹; vereinzelt auf Personen bezogen: ›jn. (als
- ›etw., dessen Herausgabe erwartet wird, für sich behalten, etw. zurückbehalten, einbehalten‹.
- ›etw. verteidigen, behaupten, militärisch halten; sich militärisch behaupten, die Stellung halten‹; ütr. auch z. B. von ere gesagt.
- ›(jm. / sich) etw. vorbehalten, von der üblichen Regelung ausnehmen‹; je nach vorbehaltenem Bezugsgegenstand unterschiedlich, z. B.: ›(eine Handlung) auf später verschieben‹; ›jm. etw. (z. B. sälde) z
- allgemein: ›etw. behaupten, beteuern, bekräftigen, beweisen‹; speziell (rechtssprachlich): ›etw. rechtsförmlich beweisen; einen Rechtsanspruch durchsetzen, etw. durch rechtsförmlich erbrachten Beweis
- ›etw. erhalten‹; von sehr unterschiedlichen Bezugsgrößen; je nach Bezugsgröße z. B.: ›etw. einnehmen‹ (z. B. Abgaben); ›etw. einbringen, ernten‹ (Getreide); ›etw. erlangen‹ (z. B. Vollkommenheit); ›et
- ›(den Sieg / Preis) davontragen, erkämpfen, das Feld behaupten; (einen Sieges-, Ehrenpreis) erringen, gewinnen‹; auf militärische Auseinandersetzungen, Turniere, Wettbewerbe aller Art bezogen.
- ›in einem Rechtsverfahren obsiegen, einen Prozeß gewinnen, Recht erhalten‹.
- ›etw. gerichtlich einklagen‹.
- ›(Gericht) halten‹.
- ›jn. wegen eines Vergehens oder (seltener) aus Mutwillen ergreifen, gefangennehmen, verhaften; jn. an einem Ort festhalten, gefangenhalten‹; vereinzelt von Tieren als logischem Subjekt.
- ›jm. Unterschlupf gewähren, jn. verbergen, versteckt halten; jm. Aufenthalt, Unterkunft geben, jn. aufnehmen‹; als Reflexivum: ›sich verbergen, verstecken; sich wo aufhalten, wo bleiben‹.
- ›etw. bei, in sich behalten, nicht herauslassen; etw. in etw. halten‹ (mit Subj. d. P. oder S.).
- ›jn. / etw. (an einem bestimmten Ort) zurückhalten, belassen‹.
- ›sich etw. merken, etw. im Gedächtnis festhalten, bewahren, behalten; etw. verinnerlichen, sich etw. einprägen‹.
- ›etw. verschweigen, für sich behalten, nicht ausplaudern‹.
- ›etw. (eine auferlegte oder übernommene Norm) halten, einhalten, befolgen, bewahren‹.
- ›jn. / etw. räumlich aufnehmen, umschließen, umfassen, Platz, Raum für jn. bieten; etw. einbegreifen, enthalten (z. B. von Dokumenten); etw. flächig umfassen, eine bestimmte Ausdehnung aufweisen‹.
- ›stillstehen, sich nicht weiter bewegen (von der Arche); (in einer psychischen Haltung) verharren (von Personen); warten‹.
- ›genau auf jn. achten; etw. sorgfältig beachten, im Auge haben‹.
- ›jn. als mit einer Eigenschaft (z. B. im Sinne des Näherrechts) ausgestattet beurteilen, als etw. (z. B. als Straffälligen) betrachten, beurteilen‹.
- ›sich in einer bestimmten Weise verhalten‹.
- ›von jm. etw. erbitten, jn. um etw. ersuchen‹.
- ›etw. abhalten, fernhalten; jn. von etw. abhalten, zurückhalten‹.
- ›jn. in einem bestimmten Zustand überraschen‹.
- ›nach etw. trachten, nach etw. suchen, streben‹.