Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
behalten
1. ›jn. / etw. in seiner Existenz oder in einem positiv gesehenen, aber gefährdeten Zustand halten, erhalten; jn. / etw. vor dem Verlust der Existenz oder vor einem negativ gesehenen, drohenden Zustand b; 2. ›etw. innehaben, besitzen, über etw. verfügen‹; auf Personen bezogen: ›jn. beherrschen‹.; 3. ›etw. (z. B. Rechtsgültigkeit) bewahren, nicht verlieren‹.; 4. ›etw., dessen Änderung in der Möglichkeit des Handelns oder der Entwicklung läge, beibehalten‹.; 5. ›jn. erretten, erlösen; jn. der ewigen Seligkeit teilhaftig machen‹ (im Sinne des christlichen Erlösungsgedankens).; 6. ›etw. (Konkretes…