Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Beglaubigung F.
Beglaubigung, F. ›Zeugnis über die Echtheit der Unterschrift bzw. des Hand- zeichens des Erklärenden und über den Zeitpunkt der Beglaubigung‹, ›Glaubhaft- machung‹ 1602 Gotha, s. beglaubigen, ung