Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
bedingungslos
bedingen Vb. ‘zwangsläufig zur Folge haben, voraussetzen, fordern’. Das Verb wird anfangs nur schwach flektiert, starke Formen treten wie bei dem Simplex dingen seit dem 17. Jh. auf. Das Präfixverb bedingen ist wie einfaches dingen (s. d.) ursprünglich ein Wort der Rechtssprache, mhd. bedingen ‘verhandeln, durch Verhandlung gewinnen, Bedingungen vorschreiben’, danach ‘vereinbaren, (sich) vorbehalten’, wofür heute ausbedingen Vb., mhd. ūʒbedingen. Die heute übliche Bedeutung von bedingen ist durch die Verbalsubstantive Beding n. (15. Jh.), Bedingung f., mhd. bedingung und Bedingnis f. (14. Jh.)…