Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Bautaxe
Bautaxe , Abschätzung des Wertes, und zwar des Nutzungswertes oder des Realwertes eines Bauwerkes. Schätzungen für Enteignungszwecke laufen wesentlich auf Feststellung des Nutzungswertes hinaus, während bei Feuerversicherungstaxen lediglich der Realwert, und zwar nur der des Hauses, ohne Grund und Boden, in Betracht kommt. Der Nutzungswert wird dadurch gefunden, daß man ihn als ein Kapital ansieht, dessen (in der Regel zu 5 Proz. angenommene) Zinsen der jährliche Reinertrag des Gebäudes darstellt. Der Reinertrag besteht in der Summe der aus dem Hause zu ziehenden Gewinne (Mieten, Verpachtungen…