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Baugesellschaften

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Baugesellschaften

Bd. 2, Sp. 468
Baugesellschaften, Gesellschaften, die durch Bau, Vermietung oder Verkauf von Wohnungen mit ratenweiser Abzahlung vorhandene Wohnungsbedürfnisse befriedigen. Zu unterscheiden sind 1) B., die als Erwerbsgesellschaft auf kapitalistischer Grundlage ruhen und in der Form von Aktiengesellschaften auftreten (Baubanken); solche B. wurden Anfang der 1870er Jahre in Deutschland in größerer Zahl gegründet, doch sind viele wieder zu Grunde gegangen; 2) solche, die durch genossenschaftliche Selbsthilfe dem Wohnungsinteresse der eignen Mitglieder genügen (vgl. Genossenschaften); 3) B. mit dem Charakter von Wohltätigkeitsunternehmungen, die, meist auf dem Prinzip der Aktiengesellschaften begründet, unter Verzicht auf Spekulationsgewinn sich mit mäßiger Verzinsung ihrer Kapitalien begnügen oder auch Opfer an Zeit und Geld ohne Vergütung bringen. Derartige B. sind in England seit den 1840er Jahren in großer Zahl entstanden und stehen in London und andern großen Städten in hoher Blüte. Sie erbauen kasernenartige Mietshäuser im Innern der Stadt (model dwellings), ähnlich den Peabody-Häusern (s. Peabody), ein System, das in Deutschland mit Erfolg nachgeahmt ist. Daneben bestehen in Deutschland gemeinnützige B., die kleinere Wohnhäuser erbauen, welche unter erleichterten Verkaufsbedingungen in den Besitz der Bewohner übergehen. (Vgl. Text zu den Tafeln »Arbeiterwohnhäuser«.) Im Mittelalter hießen B. die Brüderschaften der Bauleute, insbes. der Gewerksverbindungen der Steinmetzen und verwandter Bauhandwerker (s. Bauhütte).
1534 Zeichen · 18 Sätze

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  1. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Baugesellschaften

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Baugesellschaften , Gesellschaften, die durch Bau, Vermietung oder Verkauf von Wohnungen mit ratenweiser Abzahlung vorha…

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Komposita & Ableitungen mit baugesellschaften

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