Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Baugesellschaften
Baugesellschaften , Gesellschaften, die durch Bau, Vermietung oder Verkauf von Wohnungen mit ratenweiser Abzahlung vorhandene Wohnungsbedürfnisse befriedigen. Zu unterscheiden sind 1) B., die als Erwerbsgesellschaft auf kapitalistischer Grundlage ruhen und in der Form von Aktiengesellschaften auftreten ( Baubanken ); solche B. wurden Anfang der 1870er Jahre in Deutschland in größerer Zahl gegründet, doch sind viele wieder zu Grunde gegangen; 2) solche, die durch genossenschaftliche Selbsthilfe dem Wohnungsinteresse der eignen Mitglieder genügen (vgl. Genossenschaften); 3) B. mit dem Charakter …