Eintrag · Grimm Neubearbeitung (1965–)
BANNBRUCH m.
DWB2 BANNBRUCH m. DWB2 zu bann 2 a u. c. mißachtung einer verbannung, (jünger ökon.) einer handelssperre bes. ‘ handel unter umgehung der zollvorschriften ’, selten: DWB2 ⟨1872⟩ ich bewegte mich .. ganz öffentlich in Berlin und trug .. kein bedenken, .. einen vortrag zu halten. auf dem heimwege .. wurde ich verhaftet und in die stadtvogtei abgeführt, unter der anklage des bannbruchs hochverratsprozeß 29 L. 1927 wenn ich der vorladung des gerichtes folgte, würde ich mich des bannbruches schuldig machen Toller in: weltbühne 23,1,40. 1969 ein bauer .., der mit fünf andern landwirten fünf kühe der…