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Bürgschaft

Lex. bis Dial. · 3 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

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Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)

Bürgschaft

Bd. 1, Sp. 711

Bürgschaft , Verpflichtung für die Schuld eines Anderen auf den Fall. daß letzterer nicht zahlen kann. Der Creditor erhält oft für den Fall der Insolvenz des Bürgen noch einen zweiten subsidiären Bürgen. Ebenso sichert sich der Bürge seinerseits häufig durch einen Rückbürgen, von dem er, was er für den insolventen Schuldner bezahlen mußte, wieder erheben kann. Ueber die Beneficien des Bürgen siehe Beneficium .

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Bürgschaft

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57)

    Bürgschaft , Verpflichtung für die Schuld eines Anderen auf den Fall. daß letzterer nicht zahlen kann. Der Creditor erhä…

  2. modern
    Dialekt
    Bürgschaft

    Bayerisches Wörterbuch · +1 Parallelbeleg

    Bürgschaft Band 3, Spalte 3,793

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit bürgschaft

7 Bildungen · 2 Erstglied · 5 Zweitglied · 0 Ableitungen

Ableitung von bürgschaft

bürgen + -schaft

bürgschaft leitet sich vom Lemma bürgen ab mit Suffix -schaft, auf Verb-Stamm zurückgeführt.

bürgschaft‑ als Erstglied (2 von 2)

bürgschaft als Zweitglied (5 von 5)

Nebenbürgschaft

DRW

neben·bürgschaft

Nebenbürgschaft, f. Bürgschaft (I) zusammen mit einem Mitbürgen das ein buͤrge, so alhier ... gesessen, so er sich mit einem auslaͤndischen …

Realbürgschaft

DRW

real·bürgschaft

Realbürgschaft, f. Bürgschaft mit dem Grundbesitz gewinnet jemand bey den niedrigen instantien, verlieret aber bey unserm hoff-gerichte, der…

Rückbürgschaft

DRW

Rückbürgschaft, f. Rechtsverhältnis zwischen dem Rückbürgen und dem Hauptbürgen, das auf die Entlastung des letzteren gerichtet ist es solle…

Schadlosbürgschaft

DRW

schadlos·bürgschaft

Schadlosbürgschaft, f. wie Rückbürgschaft damit aber nun die creditores contentirt wurden, hat sich E., ieczo gedachtes debitoris eheweib, a…

Scheinbürgschaft

DRW

schein·bürgschaft

Scheinbürgschaft, f. "schriftliche Bürgschaft" (SchwäbWB. VI Nachtr. 2932) geschriebne, verbürgte urphed (weliche gleichwol nur ein scheinbu…