Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
autoritär
autoritär
Autorität f. ‘auf einer besonderen Stellung, auf überlegenen Fähigkeiten, Kenntnissen beruhendes Ansehen, das seinem Träger einen bestimmenden Einfluß auf andere sichert; maßgebende Persönlichkeit, Institution, die ein solches Ansehen genießt’. Das Wort geht auf gleichbed. lat. auctōritās (Genitiv auctōritātis) zurück, eine Bildung zu lat. auctor (s. Autor). Über lat. auctōritās und sein Verhältnis zu lat. auctor vgl. in: Hermes 60 (1925) 348 ff. Die Verbindung -ct- ist vlat. stets zu -t(t)-, mlat. häufig zu -t(t)- oder -th- vereinfacht worden; die so entstandenen Formen lat. autōritās, authōritās werden in die modernen europ. Sprachen entlehnt. Als Abstraktum ist im Dt. autoritet, authoritet seit dem Beginn des 14. Jhs. bezeugt, häufiger aber erst nach 1500. Bis zum Anfang des 20. Jhs. findet sich wiederholt die gelehrte Anknüpfung an die klassische lat. Lautgestalt: auctoritet, Auctorität, Auktorität. – Neben dem Substantiv steht lange Zeit das Adjektiv autoritätisch (16. bis 18. Jh.); die heute geläufigen Adjektivbildungen erscheinen erst in der 2. Hälfte des 19. Jhs.: autoritär ‘seine Autorität einseitig ausnutzend, keine abweichende Meinung duldend’, wohl nach dem Vorbild von frz. autoritaire (gleichfalls erst seit der 2. Hälfte des 19. Jhs. belegt), dazu in den 60er Jahren des 20. Jhs. antiautoritär; autoritativ ‘Autorität besitzend, auf Autorität pochend, maßgebend’, nach mlat. auctoritativus; ein früher adverbieller Gebrauch bei Leibniz (1704), allerdings mit lat. Endung (autoritative).