Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Ausverkauf M.
Ausverkauf, M. »Verkauf zu herabgesetzten Preisen zum Zweck der Aufgabe mindestens einer Warengattung durch einen Gewerbetreibenden« s. aus, Verkauf, vgl. Grimm DW 1854 ausverkaufen, V., »im kleinen verkaufen« 1519 Essen, s. Ausverkauf