Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
austräglich
austräglich , fructuosus, quaestuosus ( Haltaus 86 ): ob der anschlag nit genugsam oder austreglich erfunden wurde. reichsabsch. von 1501 §. 2; ein austräglich hulf. von 1518 eingangs; und ob wir, auf des gewinnenden theils anrufen, für austräglich ansehen. kammerger. ordn. von 1521. 31, 8; austräglichen rechtens. 33, 1; wol macht die tawf menschlichen geist lebentig, so vor der tawf tod gewesen, deszhalb aim ungetauften, als aim toden, kain ander sacrament oder arznei zeraichen noch auszträglich ist. Berth. v. Ch. s. 411 ; damit auf dem künftigen concilio deste förderlicher, statlicher und au…