Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
ausstreichen
ausstreichen
- ›etw. unter Druck herausstreichen, etw. herausdrücken‹.
- ›etw. glatt abstreichen‹; als Synekdoche: ›(eine Ware) nach vorgeschriebenem Maße verkaufen‹
- ›etw. (verbrauchte Gegenstände) auffrischen; (Tuch) glattstreichen, ausbügeln‹; in 1 Luther-Beleg wohl phras.: eine kappe ausstreichen ›das Ungereimte, Falsche e. S. aufdecken‹.
- ›etw. ausstreichen, löschen, tilgen‹; mit verschobener Bezugsgröße: ›etw. (z. B. ein Götzenbild) reinigen, säubern‹.
- ›jn. zum Zwecke der Effektivierung des Verhörs oder als Strafe auspeitschen‹.
- ›(Farbe) streichend auftragen‹; in der Regel Verschiebung der Bezugsgröße (vom aufgetragenen Material auf die bestrichene Fläche oder das entstehende Gemälde): ›etw. bemalen, streichen; etw. von innen
- ›jn. (auch: sich) schminken, herausputzen, aufmachen; (eine Körperpartie, z. B. die Brauen) durch Auftragen von Farbe ansprechend darbieten‹, im Part. Prät. mit Tendenz zu: ›gepflegt, ordentlich‹.
- ›etw. mit Worten ausmalen, mit verbalen Mitteln ausgestalten; etw. nachdrücklich hervorheben, etw. betonen; jn. in auffallender Weise schildern, beschreiben‹.
- ›jn. schmähen, ausschimpfen; jn. betrügen‹