Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Ausschuß m.
Ausschuß m.
Ausschuß m. ‘aus einer größeren Gemeinschaft ausgewählter Personenkreis zur Lösung besonderer Aufgaben, Kommission, fehlerhafte und dadurch unbrauchbare Ware’, spätmhd. ūʒschuʒ ist nach dem heute vorwiegend in verschiedenen Fachsprachen erhaltenen Verb ausschießen gebildet, vgl. ahd. ūʒskioʒan ‘hervorragen’ (9. Jh.), mhd. ūʒschieʒen ‘hervortreiben, sprießen, aussondern, ausschließen’ (zur Herkunft s. schießen und Schuß). Danach bezeichnet Ausschuß einen ‘ausgewählten Personenkreis’, eine ‘Kommission von Beratenden’. Im Anschluß an ausschießen ‘schlechte Ware aussondern’ kann Ausschuß für ‘auszusondernde, fehlerhafte Ware’ zuerst Mitte des 15. Jhs., danach aber nur noch selten nachgewiesen werden; geläufig wird dieser Gebrauch erst im 18. Jh. Das 17. Jh. versteht unter Ausschuß oft eine ‘ausgewählte Mannschaft’, eine ‘Elitetruppe’; doch schon Anfang des 18. Jhs. wird diese Bedeutung in ‘minderwertige Hilfstruppe’ umgewandelt. Die pejorative Entwicklung kann zur Verbreitung von Ausschuß für ‘minderwertige Ware’ beigetragen haben.