Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
AUSNAHMEFALL m.
AUSNAHMEFALL m. bis zum ende des 19. jhs. häufiger, im 20. jh. nur noch selten auch ausnahmsfall . vereinzelt ausnahmfall. zu ausnahme 1 . von der regel, norm abweichender einzelfall, besondere situation: 1796 ausnahmsfälle .., worinn ein solcher kranker dennoch gültig veräusseren könne Bewer samml. rechtsfälle 1,21. 1840 es waren seltene ausnahmsfälle, daß das thor sich wieder aufschloß Alexis Roland 1,284. 1846 da befindet sich die dänische regierung keineswegs in einem besondern ausnahmefall Wienbarg fehdehandschuh 247. 1848 mathematisch genaue stellungsverhältnisse giebt es überhaupt .. nu…