Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Auflassung F.
Auflassung, F. »zur Übertragung des Ei- gentums an einem Grundstück erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Eigentumsübergang« »Besitzübertragung, Verzicht« 14. Jh., »Einstellung eines Betriebes« 1732, s. auf, lassen, ung