Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Aufgeboth
Das Aufgeboth , des -es, plur. inus. die Handlung des Aufgebiethens oder Aufbiethens. 1) Der Befehl eines Landesherren an seine Vasallen und Unterthanen, zu gewissen Diensten zu erscheinen. Ein allgemeines Aufgeboth. Ein Aufgeboth ergehen lassen, seine Unterthanen zu Kriegesdiensten, Aussuchung der Räuber u. s. f. berufen. Ingleichen das Recht, welches ein Landesherr hat, seine Unterthanen auf diese Art aufzubiethen, welches, so fern es zu Kriegesdiensten geschiehet, auch der Heerbann, die Heeresfolge, der Heereszwang genannt wird, und ehedem vermittelst der Aufgebothsbriefe geschahe. Figürlic…