Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ATTESTAT n.
DWB2 ATTESTAT n. DWB2 schriftl. zeugnis, beglaubigung, bescheinigung eines sachverhalts selten ‘ ärztliche bescheinigung ’, aus nlat. attestatum, dem substantivierten neutr. d. part. perf. von lat. attestari, s. attestieren. häufig in lat. form in dt. kontext, jünger durch gleichbed. attest abgelöst: DWB2 2.h16.jh. welcher .. sein sybtschaft mit brieflichen urkunden .. beweißen .. wolt, der soll seiner .. urkunden originalia .. zu gericht einlegen und darinnen inhalt des lautern arbors (stammbaum) und brieflichen attestaten ihn für ein .. legitimirten erben zu erkennen begern Walther traktate …