Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ATTENDIEREN vb.
DWB2 ATTENDIEREN vb. DWB2 etwas beachten, seine aufmerksamkeit auf etwas richten. aus gleichbed. lat. attendere: DWB2 1620 schwägerschafft aber .. nicht attendiret werden soll landrecht Preussen 1,9. 1693 bey der tortur sol der .. richter .. alles wohl attendiren und den nachrichtern genaue acht auf die hände geben Döpler schau-platz 1,370. 1783 attendiren, daß überall ordnungsmäßig verfahren werde allg. deposital-ordn. 115. 1843 Kaltschmidt fremdwb. 69 a . Unger