Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Archipresbyter
Archipresbyter , in der alten Kirche der erste Priester nach dem Bischofe, dessen Hauptgeschäft es war, für den Bischof, wenn derselbe abgehalten war, den Gottesdienst zu verrichten. Später wurden auch auf dem Lande Archipresbyteriate errichtet, die unsern Dekanaten entsprechen. Das Geschäft des Archipresbyters in einem Landkapitel bestand hauptsächlich darin: er beaufsichtigte die Geistlichen, sorgte für die Vollziehung der bischöflichen und Synodalverordnungen, stellte die Ordinanden seines Kapitels dem Bischofe vor, schlichtete die unbedeutenderen Streitigkeiten unter den Geistlichen, hielt…