Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Arborētum
Arborētum (lat.), zu botanischen Studienzwecken angepflanzte Gehölzsammlung, die das Verhalten ausländischer Bäume und Sträucher unter gegebenen Klima- u. Bodenverhältnissen zu beobachten gestattet. Hauptbedingung ist, daß jede Art die individuellen Merkmale zu voller Entwickelung bringen kann; die landschaftliche Wirkung der Anpflanzung ist Nebensache. Die Anordnung geschieht meist nach wissenschaftlicher, pflanzengeographischer oder systematischer Einteilung. Man gruppiert so, daß die verschieden breiten Wege die Grenzen der einzelnen Gruppen anzeigen. Für gedeihliche Entwickelung der Anpfla…