Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Arbeitsämter
Arbeitsämter ( Arbeitsbureaus ), staatliche Spezialbehörden zur Zentralisierung der sozial politischen Verwaltungsaufgaben, insbes. der Beaufsichtigung der Gewerbe und Fabriken zur Durchführung der Arbeiterschutzgesetzgebung, der Gesundheitspflege innerhalb der Arbeiterbevölkerung, des Arbeiterbildungswesens, der Zentralisierung des Arbeitsnachweises und der Sammlung und Bearbeitung statistischer, auf das Arbeiterwesen bezüglicher Daten. Jedoch beschränken sich die meisten der bestehenden A. auf die zuletzt genannte Aufgabe, weshalb-sie besser als arbeitsstatistische Bureaus oder Ämter bezeich…