Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Arbeitervereine
Arbeitervereine , Vereine, die ausschließlich oder doch vornehmlich aus Lohnarbeitern bestehen und die nicht einen Spezialzweck (wie Konsumvereine, Baugenossenschaften, Krankenkassen etc.), sondern allgemeine Zwecke im Interesse ihrer Mitglieder verfolgen. Die Hauptarten dieser A. sind: 1) Bildungsvereine . Diese A. umfassen Arbeiter verschiedener Produktionszweige und beschränken sich darauf, die allgemeine Bildung und die gute Sitte unter ihren Mit gliedern durch Vorträge, Besprechungen, Unterricht, Bibliothek, Lesezimmer, geselligen Verkehr zu befördern und durch gesellige Zusammenkünfte un…