Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Approbation
approbiert Adj. ‘zur Berufsausübung zugelassen’. Das die in einer Prüfung nachgewiesene und staatlich anerkannte Qualifikation als Arzt oder Apotheker kennzeichnende Part.adj., das sich in dieser Verwendung seit dem 17. Jh. findet, gehört zu dem vom 15. Jh. an geläufigen, heute nicht mehr gebräuchlichen Verb approbieren ‘billigen, anerkennen’, einer Entlehnung des gleichbed. lat. approbāre, vgl. lat. probāre ‘prüfen, gutheißen, billigen’ und ad- ‘zu, an, hin(zu), heran, herbei’. – Approbation f. ‘Billigung, Zulassung’, namentlich ‘staatliche Anerkennung als Arzt oder Apotheker’, entlehnt (15. …