Hauptquelle · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
annullieren
annullieren
annullieren Vb. ‘für ungültig, (null und) nichtig erklären, außer Kraft setzen’ ist als juristisch-politischer Terminus Anfang des 16. Jhs. aus spätlat. annūllāre ‘zunichte machen’ entlehnt, einer präfigierten Ableitung von nūllum ‘nichts’, Neutrum von lat. nūllus ‘keiner’ (s. null).