Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ANNUITÄT f.
DWB2 ANNUITÄT f. DWB2 zu lat. annus jahr. jährliche zahlungsverpflichtung zur tilgung einer schuld: DWB2 ⟨1772⟩ wie ein landmann in England .. annuitäten auf seinen hof beglaubigen .. kann Möser 2,112 A. 1890 subvention zur bestreitung der annuitäten des .. aufgenommenen darlehens beschlüsse schles. landtag (1902)2,111 a . 1986 muß .. als jährl. a(nnuität) .. zurückgezahlt werden Brockhaus 19 1,605 a . Grimm