Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
anfahen
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- ›mit etw. (einer Tätigkeit, die in der Zeiterstreckung gedacht wird) anfangen, beginnen; sich von einem bestimmten Punkt an in der Zeit erstrecken, beginnen, anfangen‹; offen zu 2-4.
- dient dem Ausdruck des inchoativen Aspektes, ist dann teils mittels eines Verbs, teils mittels eines Adverbs, teils überhaupt nicht ins Nhd. zu übersetzen.
- dient dem Ausdruck der ersten Stufe religiöser Läuterung: ›zu glauben beginnen, ein religiöses Leben beginnen‹; zu weiteren Stufen (beharren, zunemen, volkommener mensch) s. die Belege; Spezialisierun
- ›etw. ins Werk setzen, tun, anstellen‹; offen zu 5.
- ›etw. anzetteln, anstiften; etw. bewirken, machen‹.
- ›etw. (z. B. einen Markt) gründen, etw. stiften, einrichten; etw. eröffnen‹.
- ›einen Prozeß anstrengen, Klage erheben, eine Forderung (vor Gericht) anhängig machen; jn. rechtlich belangen, zur Verantwortung ziehen‹.
- ›etw. dadurch als sein Eigentum erklären und beanspruchen, daß man die Hand darauf legt‹; vereinzelt allgemeiner: ›etw. übernehmen, in Besitz nehmen‹.
- ›jn. erwischen, ergreifen, festnehmen‹.
- ›(Vieh) einspannen, anspannen‹.
- ›zupacken, zugreifen‹, im Beleg ohne Obj.
- ›etw. in Betracht ziehen, erwägen‹.
- ›an einer bestimmten Stelle, an einem bestimmten Raumpunkt anfangen‹.