Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Amtsträger M.
Amtsträger, M. »wer nach deutschem Recht Beamter oder Richter ist bzw. in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder sonst dazu bestellt ist bei einer Behörde oder son- stigen Stelle oder in deren Auftrag Auf- gaben der öffentlichen Verwaltung wahr- zunehmen« »Amtsinhaber« 1526 Mosbach, s. Amt, Träger