Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Ámtssáß
Der Ámtssáß , des -ssen, plur. die -ssen. 1) In weiterer Bedeutung, ein jeder, der dem Amte unterworfen ist, ein Amtsunterthan; folglich so wohl die eigentlichen Bauern, als auch diejenigen Edelleute, welche nur amtssäßig sind. 2) In engerer und am meisten üblicher Bedeutung, in den Sächsischen Rechten, einer, der zwar ein adeliges Lehngut besitzet, aber doch in der ersten Instanz vor dem Amte stehen muß; ein Amtsschriftsaß im Gegensatze der Schriftsassen, oder Kanzelleyschriftsassen. S. Adelung Amtsschrift . Anm. In dem Alten aus allen Theilen der Geschichte, wird B. 2, S. 359. f. der Ursprun…