Eintrag · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Altarlehen
Altarlehen ist entweder das Recht, den zu einem bestimmten Altare gehörigen Geistlichen zu bestellen, oder das Lehnrecht über die zu einem Altare gestifteten Güter und Einkünfte.
Eintrag · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Altarlehen ist entweder das Recht, den zu einem bestimmten Altare gehörigen Geistlichen zu bestellen, oder das Lehnrecht über die zu einem Altare gestifteten Güter und Einkünfte.
Lautwandel-Kette
Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.
Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege
Das Altārlehen , des -s, plur. ut nom. sing. in der Römischen Kirche, besonders der mittlern Zeiten. 1) Das Recht, den z…
Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Altarlehen ist entweder das Recht, den zu einem bestimmten Altare gehörigen Geistlichen zu bestellen, oder das Lehnrecht…
Verweisungsnetz
Tap auf Knoten öffnet Detail · Drag zum Umpositionieren · Scroll zum Zoomen
Wortbildung
0 Bildungen · 0 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen
Zerlegung von altarlehen 2 Komponenten
altarlehen setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.
Keine Komposita gefunden — altarlehen kommt in keinem anderen Lemma als Erst- oder Zweitglied vor.