Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
almende
almende
- ›Allmende, ungeteiltes Gemeindeeigentum an Weide, Wald, Wasser, Straßen, das von den Nutzungsberechtigten auf unterschiedliche Weise, meist selbst, oft auch durch Verpachtung bewirtschaftet wurde‹; da
- ›die nach Rechten geteilte Sommerweide‹.