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allodial

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Adelung
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Sprachstufen
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Allodiāl

Bd. 1, Sp. 218

Allodiāl , adj. et adv. aus dem mittlern Lat. allodialis, in den Rechten, von niemand zu Lehen rührend, freyeigen; im Gegensatze des feudal, lehnbar, lehnspflichtig. Ein allodiales Gut. Ein Gut allodial machen. Am häufigsten ist es in Zusammensetzungen, von welchen folgende die vornehmsten sind. Anm. Allod ist ein altes Deutsches Wort, welches aber mit der Zeit veraltet, und durch die Latein. Schriftsteller der mittlern Zeiten mit einer fremden Endung (Allodium) erst wieder zu uns gekommen ist. Od bedeutet das Eigentum; nur die Sylbe all hat noch einige Dunkelheit, die durch alle Muthmaßungen …

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Allodiāl

    Adelung (1793–1801) · +2 Parallelbelege

    Allodiāl , adj. et adv. aus dem mittlern Lat. allodialis, in den Rechten, von niemand zu Lehen rührend, freyeigen; im Ge…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit allodial

14 Bildungen · 14 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

allodial‑ als Erstglied (14 von 14)

Allodial-Êrbe

Adelung

allodial·erbe

Der Allodial-Êrbe , des -n, plur. die -n, derjenige, welcher ein Allodial-Gut erbet, in Hessen und andern Gegenden der Landerbe, im Gegensat…

Allodialherrschaft

GWB

allodial·herrschaft

Allodialherrschaft lehnsfreie Herrschaft Graslitz .. Bergstadt in der A. gleiches Namens im Elbogner Kreise GWB B43,159,7 Leonhard [9.]11.27…

allodialisieren

DRW

allodialisieren 1816 SchrBodensee 28 (1899) Anh. 470 Faksimile

Allodial-Schuld

Adelung

allodial·schuld

Die Allodial-Schuld , plur. die -en, eine Schuld, welche auf ein Allodial-Gut gemacht wird; zum Unterschiede von einer Lehensschuld.

ALLODIALVERMÖGEN

DWB2

allodial·vermoegen

DWB2 ALLODIALVERMÖGEN n. DWB2 einem eigentümer uneingeschränkt zugehöriges vermögen: DWB2 ⟨1724⟩ zur bezahlung von lehnschulden sind die dar…