Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ALLFÄLLIG adj.
ALLFÄLLIG adj. zusb. aus all ‘ jeder einzelne ( aus einer gesamtheit ) ’ bzw. ( im plur. ) ‘ sämtliche ’ ( s. all indef.- pron. A 2 u. B) und fall m., vgl. die fügungen auf allen fall, auf alle fälle; nur in attributiver und adverbialer verwendung von der amtssprache her sich ausbreitendes landschaftl. wort, geläufig im schweiz. u. öst., dann auch bair. u. schles. bezeugt, vereinzelt gebucht bei Gutzeit Livland ( 1864 ) 1,29 b . 1 auf jeden der vorkommenden fälle, den bestimmten einzelfall bezüglich, ‘ jeweilig’; nach einem frühbeleg aus dem 15. jh. erst wieder seit dem 19. jh. und nur sporadi…