Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ALLEGATION f.
DWB2 ALLEGATION f. DWB2 aus lat. allegatio. was ( zum beweis für etwas ) beigebracht wird, anführung, zitierung; meist nomen acti, rechtssprl.: DWB2 DWB2 ⟨1511⟩ als ich .. das teütsch büchlin genant layenspiegel .. in die truckerey zuͦ Augspurg gegeben, wie dasselb mit allegation vnd vorgeenden lobreden geziert vnd außberait ist, werdet ir .. vernemen Tengler n. leyenspiegel ( 1514 ) C 3 a . ⟨v1543⟩ es soll sich ain jeder aduocat befleissen, .. das er sich kainer falschen allegation .. gebrauche Perneder process ( 1544 ) 18 a . 1620 es sollen sich auch die advocaten vnd procuratorn in jhren sä…