Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ALIMENTENGELDER plur.
ALIMENTENGELDER , aliment(s)gelder plur. ( sing. ungebräuchl. ) ; zu aliment 1 : ⟨1620⟩ das ihr ( anrede ) .. den andern kindern aber den andern halben teil von bemelten alimentgeldern zu adjudiciren wol befuget brand. schöppenstuhlsakten 3,197 S. 1767 alimentengelder .. nennet man den einem solchen, der sich selbst nicht versorgen kann, zureichenden unterhalt oder verpflegung Ludovici kaufmanns-lex. 1,469. 1768 daß er ( d. beklagte ) denen klägern die verlangten alimentsgelder zu bezahlen sich nicht verweigern konnte. durch seine fahrlässigkeit hatte er eine ehegattin ihres mannes, und unerzo…